Schwangere Frauen müssen still halten: Gericht erlaubt Proteste vor Beratungsstellen!
Der Besuch einer Schwangerschaftsberatungsstelle kann von Protesten begleitet sein, jedoch gibt es Grenzen. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Juni 2023 (Az.: 6 B 33.22). Während die Demonstrationsfreiheit erlaubt, Proteste dort durchzuführen, wo sie Wirkung zeigen, muss die Meinungsäußerung ohne Nötigung erfolgen. Protest von Abtreibungsgegnern Die Klage betraf eine Versammlung der christlichen Gruppe "40 Days for Life", die sich gegen Abtreibu ...
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