Hamburger Volksbegehren zum Grundeinkommen gestoppt - Das sind die Gründe!
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat entschieden, dass das beantragte Volksbegehren "Hamburg soll Grundeinkommen testen!" nicht in der vorgeschlagenen Form durchgeführt werden darf. Das Gericht urteilte am 12.07.2023 (Az.: HVerfG 12/20) einstimmig, dass der vorgeschlagene Gesetzentwurf "nicht klar genug gefasst" ist und somit gegen höherrangiges Recht verstößt. Obwohl das Gericht die Zuständigkeit des Landes für das Volksbegehren nicht in Frage stellte, reicht die Unklarheit des Entwurf ...
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