Altersgrenze für Notare: Keine Diskriminierung laut BGH
Die Altersgrenze von 70 Jahren für Notare verstößt nicht gegen das Diskriminierungsverbot. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschied, dass diese Regelung im Einklang mit EU-Recht steht. Sie dient dem legitimen Ziel, den Berufsstand zu verjüngen und jüngeren Notaren Chancen zu bieten (Az.: NotZ(Brfg) 4/22). Kläger fordert Verlängerung seiner Notartätigkeit Ein Anwaltsnotar, der dieses Jahr 70 wird, klagte gegen die Altersgrenze. Er argumentierte, dass ein Bewerbermangel bes ...
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