OLG Saarbrücken: Ärztekammer-Präsident nicht für Fehlverhalten von Kollegen haftbar
Ein aktueller Beschluss des Saarländischen Oberlandesgerichts in Saarbrücken (Az.: 1 Ws 28/23) stellt klar, dass der saarländische Ärztekammer-Präsident nicht strafrechtlich verantwortlich gemacht werden kann, weil er Informationen über einen suchtkranken Arzt-Kollegen nicht weitergeleitet hat. Ärztekammer-Präsident informierte nicht die Approbationsbehörde Im Kern des Falles standen die Taten eines selbstständigen Pathologen, der aufgrund einer Suchtproblematik Diagnosefehler be ...
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