Spermien-Ausfuhr nach dem Tod verboten? EGMR schürt Kontroversen.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat am 14.09.2023 entschieden, dass die Europäische Menschenrechtskonvention kein Recht auf die Ausfuhr von Spermien des verstorbenen Partners oder mit dessen Keimzellen erzeugter Embryonen vermittelt. In diesem Urteil (Az.: 22296/20 und 37138/20) wies der EGMR die Beschwerden zweier französischer Frauen ab. Sachverhalt Wie in Deutschland ist auch in Frankreich die künstliche Befruchtung nach dem Tod des beteiligten M ...

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