BFH-Urteil: Rechtliches Gehör in Videokonferenzen gestärkt

In einer Videokonferenz-Gerichtsverhandlung muss ein ungestörtes Sehen und Hören aller Beteiligten gewährleistet sein, urteilte der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem veröffentlichten Beschluss vom 12.10.2023 (Az. IX B 104/22). Ein Verfahrensbeteiligter, der sich um 180 Grad drehen muss, um andere Teilnehmer zu sehen, verletzt den Anspruch auf rechtliches Gehör. Kläger beklagt unzumutbare Bedingungen bei Projektion In einer Streitigkeit um Einsicht in Finanzamtakten war ein G ...

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