Bundesverfassungsgericht entscheidet: Zeugenschutz vor Pressefreiheit in Missbrauchsfällen

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass in Missbrauchsprozessen der Schutz der Zeugenintimsphäre Vorrang vor der Pressefreiheit hat (Az..: 1 BvR 2036/23). Dies betrifft insbesondere Prozesse, in denen Kindesmissbrauch durch einen katholischen Geistlichen verhandelt wird. Landgericht Köln prüft Missbrauchsvorwürfe gegen Priester Im spezifischen Fall ging es um Anschuldigungen des Missbrauchs durch einen katholischen Priester, über die die „Bild“-Zeitung berichtete. Die V ...

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