OLG Stuttgart: Schmähkritik auf Facebook rechtswidrig
Das Oberlandesgericht Stuttgart urteilte am 29. November 2023, dass die Bezeichnung der SPD-Politikerin Sawsan Chebli als "dämliches Stück Hirn-Vakuum" durch einen Facebook-Nutzer unrechtmäßige Schmähkritik darstellt (Az.: 4 U 58/23). Das Gericht bestätigte damit, dass solche Äußerungen weder von der Meinungsfreiheit gedeckt sind noch geduldet werden müssen. Klage nach abfälligen Kommentaren auf Facebook Ausgelöst wurde der Rechtsstreit durch Cheblis Reaktion auf Twitter zu ein ...
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