Verbindliche Postfachkontrolle vor Gerichtsterminen: Landgericht München I urteilt
Das Landgericht München I entschied in einem kürzlich veröffentlichten Urteil, dass Rechtsanwälte verpflichtet sind, ihr elektronisches Anwaltspostfach zu prüfen, bevor sie sich zu Gerichtsterminen begeben. Dies gilt insbesondere, wenn sie bereits sehr früh zu diesen Terminen aufbrechen (Az.: 15 O 7223/23). Anwalt fordert Reisekosten nach abgesagtem Termin Der Fall betrifft einen Gütetermin am Arbeitsgericht München. Ein Lübecker Rechtsanwalt wurde für einen Termin am 12. Januar ...
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Anwalt SB
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