LG Köln: Haftungsregelung bei Übertragung von Streu- und Räumpflichten
In einem Urteil des Landgerichts Köln, (Az.: 15 O 169/23), wurde entschieden, dass bei einem Unfall auf einem vereisten Betriebsgelände der Grundstückseigentümer haftet, auch wenn die Räum- und Streupflicht an eine Fachfirma übertragen wurde, die jedoch nicht tätig wurde. Unfall durch Glatteis LKW-Besitzerin klagt auf Schadenersatz In diesem Fall ist die Klägerin Inhaberin eines Lastkraftwagens und Anhängers. Die Beklagte, die ein Umschlagzentrum in Frechen betreibt, hatte ihre Pf ...
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