Polizeiverordnung zu Bordellverbot in Braunschweig aufgehoben

Der 11. Senats des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat in zwei Urteilen vom 31. Januar 2024 (Az.: 11 KN 353/21 und 11 KN 284/21) die Verordnung zur Untersagung von Bordellprostitution in Braunschweig für teilweise unwirksam erklärt. Sachverhalt Die Polizeidirektion Braunschweig erließ eine Verordnung, die Bordellprostitution im gesamten Stadtgebiet außer im historischen Rotlichtviertel und legalen Prostitutionsbetrieben verbot. Zudem definierte sie fünf Toleranzzonen. Di ...

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