AG München: Schmerzensgeld für fehlerhafte Blondierung
In einem Urteil hat das Amtsgericht München unter dem Aktenzeichen 159 C 18073/21 einer Geschädigten 4.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Dies folgt nach einer missglückten Haarbleichung in einem Friseursalon, die zu dauerhaften Schäden führte. Haar-Bleiche endet in Rechtsstreit: Münchnerin klagt über Verbrennungen Eine Frau suchte einen Friseursalon in München auf, um ihre ursprünglich schwarz gefärbten Haare blondieren zu lassen. Über den genauen Ablauf und die Verwendung d ...
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