Amtsgericht München verurteilt Kunden zu Schadensersatz für zerstörtes Kassendisplay
Das Amtsgericht München hat in einem Urteil (Az.: 112 C 9123/22) entschieden, dass ein Münchner Bürger Schadensersatz in Höhe von 1.043,18 EUR für die Zerstörung des Displays einer Selbstbedienungskasse leisten muss. Kassen-Display zerstört: Streit um Schuldfrage in München In einer Münchner Filiale der klagenden Partei nutzte der Beklagte eine Selbstbedienungskasse, deren Display anschließend beschädigt war. Die genauen Umstände der Beschädigung waren zwischen den Parteien um ...
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