DSGVO Schulung der Mitarbeiter - Pflicht des Arbeitgebers

Erfüllen Sie Ihre Pflicht zur Schulung Ihrer Mitarbeiter gemäß DSGVO? Datenschutz-Schulung ist Pflicht des Arbeitgebers. Arbeitgeber haben gemäß Art. 5 Abs. 2 DSGVO eine Rechenschaftspflicht hinsichtlich des datenschutzkonformen Verhaltens der Mitarbeiter. Ohne regelmäßige Schulung zur DSGVO droht ein Bußgeld. Was ist die europäische Datenschutzverordnung (DSGVO)? Seit dem 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Diese Grundverordnung legt ein einheit ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/clVQ4nE
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt