Landgericht Oldenburg weist Klage auf Schmerzensgeld nach Tee-Verbrühung ab
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung des Landgerichts Oldenburg (Az.: 16 O 2015/23) wurde die Forderung nach Schmerzensgeld und Schadensersatz einer Frau, die sich durch einen erworbenen heißen Tee verletzte, abgelehnt. Heißer Tee-Unfall: Frau fordert 38.000 EUR nach Verbrennungen In einem von der Beklagten geführten McDonald's Restaurant in Wildeshausen erwarb die Klägerin einen heißen Tee, der ihr in einem mit "VORSICHT HEISS" markierten Becher, inklusive Deckel in einer Papps ...
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