Bundesgerichtshof urteilt gegen irreführende Füllmengen in Verpackungen

In einem aktuellen Urteil (Az.: I ZR 43/23) des Bundesgerichtshofs wurde entschieden, dass eine Produktverpackung, die nur etwa zu zwei Dritteln gefüllt ist, grundsätzlich als "Mogelpackung" zu betrachten ist und somit gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt. Verbraucherschutz klagt gegen irreführende Waschgel-Werbung Der Fall betrifft einen Verbraucherschutzverband, der gegen ein Unternehmen klagt, welches Kosmetik- und Körperpflegeprodukte herstellt und vertreibt. Das Unternehmen ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/DaQlRiN
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt