Amtsgericht München: Hotel haftet nicht für Autoeinbruch außerhalb des Parkplatzes
Das Amtsgericht München entschied, dass ein Hotel nicht für Schäden haftet, die bei einem Autoeinbruch außerhalb des Hotelparkplatzes entstanden sind (Az.: 173 C 21722/19). Hotelgast fordert Schadensersatz für Autoeinbruch vor Hotel in Litauen Ein Hotelgast klagte auf Schadensersatz in Höhe von 2.593,89 €, nachdem sein PKW vor einem Hotel in Litauen aufgebrochen wurde. Er hatte über eine Onlineplattform zwei Doppelzimmer gebucht, wobei in der Bestätigung stand, dass kostenfreie p ...
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