Herbstlaub auf Rolltreppe: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld

Die 2. Zivilkammer des Landgerichts München I (Az. 2 O 11053/22) entschied, dass eine Kundin der Münchner Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) und der Stadtwerke München GmbH (SWM) keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen eines Sturzes auf einer mit Herbstlaub bedeckten Rolltreppe hat. Sturz auf rutschigem Herbstlaub Eine Kundin der Münchner Verkehrsgesellschaft stürzte auf dem Weg zu einer Rolltreppe im U-Bahnhof Arabellapark. Sie rutschte auf nassem Herbstlaub aus, das d ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/3XeOnsy
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt