OLG Frankfurt bestätigt Anspruch auf Schmerzensgeld bei Anpassungsstörung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) sprach einem Kläger aufgrund einer Anpassungsstörung nach vorsätzlicher Sachbeschädigung 700 € Schmerzensgeld zu (Az.: 3 U 179/23). Sachbeschädigung löst psychische Störung aus Im Sommer 2021 erlitt der Kläger mehrere vorsätzliche Sachbeschädigungen durch einen Nachbarn. Der Beklagte legte Feuer im Briefkasten und der Mülltonne des Klägers, das ohne weiteres Eingreifen von selbst erlosch. Einige Wochen später warf der Beklagte ei ...

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