Sanitärbetrieb nicht verantwortlich für Waschbärenbefall im Dach
Das Landgericht Frankfurt am Main (Az.: 2-02 O 578/23) entschied, dass ein Heizungs- und Sanitärbetrieb nicht für Schäden haftet, die durch die Einnistung von Waschbären im Dach eines Hauses entstanden sind. Waschbären im Dach: Streit um unverschlossene Holzverkleidung eskaliert In einem Haus im Taunus fror im Winter eine Außenwasserleitung ein, die zur Bewässerung der Loggia im ersten Obergeschoss genutzt wurde. Der Hausbesitzer beauftragte einen Heizungs- und Sanitärbetrieb mit d ...
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