Taxifahrer haftet bei Übelkeit eines Fahrgasts zur Hälfte
Das Amtsgericht München (Az. 271 C 11329/10) entschied, dass ein Taxifahrer bei Mitteilung über Übelkeit des Fahrgasts und fehlendem Anhalten zur Hälfte mithaftet. Fahrgast erbricht sich nach Alkoholkonsum im Taxi Der Fall spielte sich zur Wiesnzeit ab, als ein betrunkener Fahrgast das Taxi des Klägers bestieg und sich während der Fahrt übergab, wodurch das Fahrzeug stark verschmutzt wurde. Der Taxifahrer verlangte Schadensersatz für die Reinigungskosten in Höhe von 250 €. Der F ...
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