Mietkündigung wegen Essensresten in Dachrinne
Das Amtsgericht Hannover (Az. 510 C 5216/23) entschied mit Urteil vom 01.11.2024, dass ein Mieter seine Wohnung räumen muss, da er Essensreste über das Fenster in die Dachrinne entsorgt und diese dadurch beschädigt hatte. Sachverhalt Ein Mieter in der Sallstraße in Hannover entsorgte regelmäßig Essensreste, darunter Nudeln, Fleisch, Gewürzgurken und Knochen, über sein Dachfenster direkt in die darunterliegende Dachrinne. Diese Praxis führte zu einer Verstopfung und langfristigen S ...
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