BGH bestätigt Urteil im Kindesmordfall von Hanau aus dem Jahr 1988

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 09.01.2025 (Az. 2 StR 291/24) die lebenslange Haftstrafe gegen die Leiterin einer Glaubensgemeinschaft wegen Mordes an einem Jungen bestätigt. Sachverhalt: Tragischer Tod eines Kindes durch Unterlassen Die Leiterin einer Glaubensgemeinschaft wurde vom Landgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 15. November 2023 (Az. 5/21 Ks 3690 Js 226847/22 (10/22)) erneut wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt. Im Jahr 1988 hatte sie die allein ...

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