LG München I: Fernunterricht ohne Zulassung ist unzulässig
Das Landgericht München I (Az. 44 O 16944/23) entschied, dass ein Vertrag über Online-Coaching zur Kryptowährung wegen fehlender Zulassung nichtig ist und die Plattformbetreiberin 1.500 Euro zurückzahlen muss. Kundin klagt wegen Nichtigkeit des Vertrags Vor der 44. Zivilkammer des Landgerichts München I ging es um einen Streit zwischen einer Erwerbslosen und der Betreiberin einer Online-Coaching-Plattform. Die Kundin hatte einen Vertrag über Coaching zur Kryptowährung abgeschlossen ...
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