BGH bestätigt: Telefonnummer in Widerrufsbelehrung nicht zwingend erforderlich
Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 25.02.2025 (Az. VIII ZR 143/24) entschieden, dass bei Neuwagenkaufverträgen im Fernabsatz keine Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung erforderlich ist, wenn diese auf der Website des Unternehmers zugänglich ist. Hintergrund: Streit um fehlende Telefonnummer Am 18. Februar 2022 schloss der Kläger als Verbraucher mit der Beklagten, einer Fahrzeughändlerin, einen Fernabsatzvertrag über den Erwerb eines Neufahrzeugs. Die Beklagte stellte ihre ...
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