Keine Haftung für Corona-Infektion in Fahrgemeinschaft

Das Landgericht Frankenthal (Az.: 7 O 110/24) entschied, dass ein Mitfahrer nicht für eine mutmaßliche Ansteckung mit COVID-19 und deren Folgen haftet. Eine Klage auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wurde abgewiesen. Fahrer fordert Schadensersatz nach mutmaßlicher Ansteckung Im Frühjahr 2022 fuhr ein Arbeitnehmer aus der Nähe von Neustadt gemeinsam mit einem Kollegen zur Arbeit. Beide saßen ohne Masken im Fahrzeug. Noch am Abend desselben Tages informierte der Mitfahrer die Gruppe ...

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