AG München: Hausverbot im Supermarkt für Anwohnerin zulässig

Das Amtsgericht München (Az. 142 C 18533/24) entschied am 11.10.2024, dass eine Supermarktbetreiberin einer Anwohnerin auch ohne konkreten Anlass ein Hausverbot erteilen darf. Die Klage der 77-jährigen Frau wurde abgewiesen. Anwohnerin klagt gegen Hausverbot ihres Stammsupermarkts Eine 77 Jahre alte Münchnerin, die über einer Supermarktfiliale wohnt, hatte dort regelmäßig ihre Einkäufe erledigt. Anfang 2024 wurde ihr durch die Filialleitung ein Hausverbot ausgesprochen. Die Klägeri ...

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