VG Düsseldorf bestätigt Entlassung von Kommissaranwärterin nach Party-Auftritt

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat mit Beschluss vom 02.09.2025 (Az. 2 L 2837/25) den Eilantrag einer Kommissaranwärterin gegen ihre Entlassung zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Polizeipräsidiums bestätigt. Darstellung des Sachverhalts Die Betroffene befand sich im Vorbereitungsdienst und stand als Kommissaranwärterin im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Im Rahmen einer privaten Mottoparty trug sie dienstliche Kleidungsstücke, darunter einen Pullover und eine Schutzwe ...

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