Landgericht Frankfurt: Keine Privilegierung für Anwaltserklärungen außerhalb der Hauptverhandlung
Die Pressekammer des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-03 O 247/25) hat entschieden, dass Äußerungen eines Strafverteidigers außerhalb der Hauptverhandlung nicht unter einem besonderen Schutz stehen. Sie können daher mit einer zivilrechtlichen Klage wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts überprüft werden. Familienstreit, Entführung und Pressemitteilung vor Prozessbeginn Im konkreten Fall ging es um den geschiedenen Ehemann der Tochter eines bekannten Unternehmers. Zwischen ...
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