Vermieter haftet für Sturz des Mieters bei Eisglätte trotz Räumdienst

Der BGH hat mit Urteil vom 06.08.2025 (Az. VIII ZR 250/23) entschieden, dass Vermieter einer Eigentumswohnung auch bei beauftragtem Winterdienst für Verletzungen eines Mieters auf vereisten Gemeinschaftswegen haften. Sachverhalt Die Klägerin bewohnte eine Eigentumswohnung in einem Mehrparteienhaus in Solms; die Vermieterin ist Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft. Für Räum- und Streupflichten auf den gemeinschaftlichen Flächen war eine von der Gemeinschaft beauftragte GmbH mit ...

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