Defekt kurz nach Kauf: Käufer müssen die Ursache nicht sicher beweisen

Ein gebrauchtes Auto brennt wenige Wochen nach dem Kauf vollständig aus. Ein Motorroller gerät nach der Behauptung des Käufers schon am Tag nach der Übergabe auf der Autobahn ins Pendeln, der Käufer stürzt. Der Bundesgerichtshof stellt klar: Für die Beweislastumkehr beim Verbrauchsgüterkauf kann es ausreichen, wenn der Käufer im Bestreitensfall den Nachweis erbringt, dass sich innerhalb der maßgeblichen Frist eine nachteilige Mangelerscheinung gezeigt hat und als mögliche Ursache zumi ...

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