Einstweilige Verfügung: Warum ein Verzicht den Kostenstreit nicht beendet

Wer nach einer einstweiligen Verfügung später doch recht bekommt, will oft nicht nur den Titel loswerden, sondern auch die früher auferlegten Kosten korrigieren lassen. Genau hier kann ein Verzicht der Gegenseite auf den Titel trügerisch wirken. Denn wenn noch um die Kosten der ursprünglichen Verfügung gestritten wird, ist der Rechtsstreit nicht automatisch vollständig erledigt. Für Betroffene ist die Entscheidung wichtig, weil eine falsche prozessuale Einordnung dazu führen kann, dass ...

from JuraForum.de - Aktuelle Nachrichten "Recht & Gesetz" https://ift.tt/EJOmBWK
Anwalt SB

Comments

Popular posts from this blog

Anwaltssoftware im Fokus: Welche digitale Lösung passt zu Ihrer Kanzlei?

SG Osnabrück hält Kürzungen bei ausreisepflichtigen Asylbewerbern für verfassungsgemäß

Gültigkeit des „Europäischen Haftbefehls“ aus Österreich bestätigt